Call for Papers: Monopole im medienindustriellen Komplex? Verwertungsgesellschaften gestern, heute, morgen (Einreichfrist: 30.11.2020)

Monopole im medienindustriellen Komplex? Verwertungsgesellschaften gestern, heute, morgen

In Deutschland gibt es 13 Verwertungsgesellschaften[1], von denen GEMA, VG Wort oder VG Bild-Kunst die größten und bekanntesten sind. Als monopolistische, Ressourcen verwaltende Akteurinnen nehmen Verwertungsgesellschaften schon seit Beginn des 20. Jahrhunderts eine zentrale Rolle für Kreative in den bürokratischen Strukturen der Medienindustrie ein. Dabei laufen die von ihnen bearbeiteten Prozesse oft unbemerkt im Hintergrund ab.

Meist sind es Konflikte mit Nutzer:innen oder Anbieter:innen urheberrechtlich geschützter Werke, die Verwertungsgesellschaften für kurze Phasen medial und diskursiv sichtbar werden lassen, zum Beispiel beim Streit zwischen Youtube und der GEMA oder zwischen Martin Vogel und der VG Wort um die Ausschüttungen bei Privatkopievergütungen. Die Parteien stehen sich hier oft unversöhnlich gegenüber: Den Urheberrechtsorganisationen wird regelmäßig Ausdehnung und Machtkonzentration vorgeworfen – oftmals verbunden mit Fundamentalkritik an ihren als unübersichtlich, ausufernd oder schlicht dysfunktional angesehenen Strukturen. Die Verwertungsgesellschaften lehnen diese Vorwürfe üblicherweise kategorisch ab, belegen ihrerseits moderne Nutzungsszenarien teils mit scharfen Verdikten (etwa „Diebstahl“, „Piraterie“, „Raubkopie“) und stellen auf ihre Funktion als Anwältinnen und Interessensvertretung der Kreativen ab.

So rasant diese Konflikte die mediale Präsenz von Verwertungsgesellschaften ansteigen lassen, so schnell ebbt das Interesse an ihnen wieder ab, wenn eine detaillierte, tiefer gehende Beschäftigung mit Abrechnungsschlüsseln, Verteilungsplänen und Bewertungsmechanismen jenseits einzelner markanter Fälle anstünde. Die Ambivalenz aus Relevanz und Unsichtbarkeit kann ein Hinweis darauf sein, warum der Forschungsgegenstand Verwertungsgesellschaft abseits der Rechtswissenschaft bislang eher sporadisch bearbeitet wurde.[2]

Mehr Informationen finden Sie hier. Beiträge sollen bis zum 30. November 2020 eingereicht werden.